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AFMO - Vorteile Genossenschaft

Gemeinsam seine Ziele besser zu erreichen als im Alleingang, das ist der Grundgedanke einer jeden Genossenschaft. Eine genossenschaftliche Kooperation bietet sich immer dann an, wenn das Verfolgen eines wirtschaftlichen Ziels die Leistungsfähigkeit des Einzelnen übersteigt, zugleich aber die selbständige Existenz gewahrt werden soll. Mit Hilfe eines gemeinschaftlich betriebenen Unternehmens wird die wirtschaftliche Tätigkeit der Genossenschaftsmitglieder ergänzend unterstützt. Man tritt gemeinsam am Markt auf, etwa um günstige Absatz- und Beschaffungskonditionen zu erlangen oder aber betriebliche Funktionen effizienter und qualitativ besser ausüben zu können.

1. Demokratische Rechtsform

Jedes Mitglied hat – unabhängig von der Höhe seiner Kapitalbeteiligung – eine Stimme. Damit ist die Dominanz durch einzelne in der Generalversammlung ausgeschlossen und eine Fremdübernahme nicht möglich.

2. Selbstverantwortung

Die Mitglieder selbst sind verantwortlich für die Existenz und den Erhalt der Genossenschaft. Die Mitglieder bringen das erforderliche Kapital selbst auf und dieses haftet gegenüber den Gläubigern

3. Identitätsprinzip

Merkmalsprägend für Genossenschaften ist, dass die Mitglieder zugleich Eigentümer und Kunden sind. Dieses sogenannte Identitätsprinzip unterscheidet die Genossenschaft von anderen Kooperationsformen.

4. Flexibilität

Bereits drei Mitglieder können eine Genossenschaft gründen. Sowohl der Beitritt als auch der Austritt ist ohne notarielle Mitwirkung und/oder Unternehmensbewertung möglich. Für kleine Genossenschaften bis zu 20 Mitgliedern gelten vereinfachte Bestimmungen zur Jahresabschlussprüfung und zum Aufsichtsrat.

5. Mitgliederorientierung

Abweichend von Kapitalgesellschaften werden bei der eG Vorstand und Aufsichtsrat grundsätzlich aus dem Kreis der Mitglieder besetzt. Damit werden die Förderinteressen der Mitglieder dauerhaft in den Mittelpunkt der Geschäftspolitik gestellt.

6. Mitglied im genossenschaftlichen Prüfungsverband

Mit der Mitgliedschaft in einem genossenschaftlichen Prüfungsverband, die laut Genossenschaftsgesetz vorgeschrieben ist, sind Vorteile für die Mitgliedsgenossenschaft verbunden: Die regelmäßige Prüfung schützt die Geschäftspartner und Mitglieder vor finanziellem Schaden. Darüber hinaus profitiert das Mitglied durch die Expertise des Verbandes in betriebswirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Fragen.